Ausbildung zum "Sachkundigen/Sachverständigen im Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Handwerk"

In dem Bestreben, das Sachverständigenwesen im Reifenmechanikerhandwerk qualititiv wie auch hinsichtlich der Zahl der auf Reifenschäden spezialisierten Sachverständigen in Deutschland voranzubringen, haben der BRV und die Stahlgruber-Stiftung in enger Kooperation mit der Reifenindustrie eine neue Fortbildungsmaßnahme konzipiert, deren Pilot-Lehrgang im Juli 2001 in München stattfand.

Das Schulungskonzept beinhaltet folgende 3 Phasen:

1. Phase I:

Kurs 1 (Sachkunde bezüglich Gebrauchsfähigkeit, Zustand, Genehmigung, Reifenschäden usw., z.B. für Beurteilungen für die Polizei, 3 Wochen Vollzeitkurs).

2. Phase II:

a) Prüfung zu Kurs 1 drei bis sechs Monate nach Abschluss des Kurses.
b) 3 Tageshospitationen bei Gutachtertätigkeit.
c) 2-tägiges Seminar "Sachverständigenrecht" des IfS bzw. der HK.
d) evtl. Rethorikkurs.
Abschluss: Sachkundiger im Vulkaniseur-Reifenmechaniker-Handwerk.

3. Phase III:

Kurs 2 (Sachverständiger, Schadensursächlichkeitsgutachten, Gerichtsgutachten, Unfallgutachten, zwei Wochen Vollzeitkurs im Abstand von zwei Jahren zu Kurs 1, schriftliche und mündliche Prüfung am Ende des Kurses)
Abschluss: Sachverständiger im Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerk als Grundlage für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung IHK/HWK.


Teilnahmevoraussetzung ist die Meisterprüfung im Vulkaniseur-Handwerk und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Meister.

Als realistischer Zeitrahmen für den Durchlauf der kompletten Fortbildungsmaßnahme kann derzeit ein Zeitraum von etwa zwei Jahren angenommen werden.

Die Referenten sind hochkarätige Spezialisten aus Sachverständigenwesen und Reifenindustrie.

Veranstaltungsort sind die Räumlichkeiten im Gästehaus der Stahlgruber-Stiftung in München, das unter einem Dach praktischerweise gut ausgestattete Schulungsräume wie auch ansprechende Unterbringungsmöglichkeiten für die Lehrgangsteilnehmer bietet.

Wozu aber eine solch zeitaufwändige Fortbildung absolvieren, wenn die Kammern, bei denen Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt werden, den Abschluss gar nicht verlangen? Nach dem Willen des BRV soll sich dies in Zukunft ändern, denn wir wollen darauf hinarbeiten, dass die IHK'n wie auch Handwerkskammern in punkto Sachverständigenwesen für das Reifenhandwerk zukünftig mit uns an einem Strang ziehen und den Nachweis der abgeschlossenen Fortbildung ab einem noch festzulegenden Stichtag als Voraussetzung für die Bestellung / Vereidigung verlangen.

Informationen zu dem Kurs erhalten Interessenten direkt bei der Stahlgruber-Stiftung,
Tel.  (0 89) 71 00 21 09  (0 89) 71 00 21 09 ,
eMail sekretariat(at)stahlgruber-stiftung.de.
www.stahlgruber-stiftung.de